AGB

AGB – SGB III-Maßnahmen

1.1    Zahlungsvereinbarungen

Die Zahlung erfolgt über die Aushändigung des Bildungsgutscheines durch den Teilnehmer direkt vom Kostenträger (Arbeitsagentur).

1.2    Rücktrittsrecht

Im Falle einer Rücknahme der Förderung nach SGB III durch die Arbeitsagentur kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierbei entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Der Teilnehmer kann vom allgemeinen Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, vor Beginn der Maßnahme Gebrauch machen.

1.3     Kündigung

Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat  die Hofmann Consulting Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.

Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Teilnehmer jederzeit, von der Hofmann Consulting nur in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden:

Wenn der Teilnehmer

a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss mit der   Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,

b) den theoretischen oder den praktischen Teil einer Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,

c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Ausbilders verstößt.

 

1.4    Pflichten der Teilnehmer

 Der / die Teilnehmer In verpflichtet sich:

 

 1.4.1. regelmäßig und aufmerksam an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Eine Freistellung in begründeten

Fällen  ist beim Bildungsträger rechtzeitig und in schriftlicher Form mittels Freistellungsantrag zu beantragen.

Akuterkrankungen sind in jedem Fall durch ein ärztliches Attest zu bestätigen. Krankenscheine sind

entsprechend den gesetzlich geregelten Fristen zu übergeben;

 

 1.4.2. im Interesse aller LehrgangsteilnehmerInnen die Einhaltung der Hausordnung und damit eine gute

Lernatmosphäre zu gewährleisten und die Anweisungen der Geschäftsleitung bzw. der jeweiligen Dozenten zu

beachten sowie die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

 

1.5. Absage von Lehrgängen / Weiterbildungsveranstaltungen

 1.5.1. Die Hofmann Consulting behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe angekündigte Lehrgänge abzusagen.

Sobald der Grund für eine Absage der Veranstaltung vorliegt (in der Regel 5‐7 Tage vor Lehrgangsbeginn), werden die Teilnehmer schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet. Schadenersatzansprüche bei wesentlichen

Änderungen bzw. bei Absage des Lehrganges sind ausgeschlossen.

 

1.5.2. Die Hofmann Consulting  hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer

Frist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der / die Teilnehmer/in mit fälligen Zahlungen in Verzug

 

1.6. Pflichten und Leistungen des Trägers

1.6.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Prospekt maßgebend. Die Hofmann Consulting verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden hierbei in adäquater Weise zugrunde gelegt.

1.6.2 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die HF-Akademie behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.

1.6.3 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der/die Teilnehmer/in das Recht, innerhalb von 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt.

Das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 1.6. bleibt unberührt.

1.6.4 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. (vgl. auch Ziffer 1.7.)

 

1.7.  Wechsel der Dozenten

Der Bildungsträger behält sich Änderungen bezüglich Termin oder Dozenten der Veranstaltung  vor.  

Ein  Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den / die TeilnehmerIn weder zum

Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

 

1.8. Urheberrecht

Die Verwendung und Weitergabe von Unterrichtsmaterialien (Skripte, Diagramme, Skizzen etc.) ist ohne

Zustimmung der Hofmann Consulting verboten.

 

1.9. Haftung

1.9.1. Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit

 

1.9.2. Die Ausbildungseinrichtung haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von zum Unterricht

bzw.Praktikum mitgebrachten Gegenständen der TeilnehmerInnen.

 

1.9.3. Für Schäden während Kurse an der Ausbildungseinrichtung besteht Versicherungsschutz über die

Haftpflichtversicherung der Einrichtung, soweit die Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt

 

2.0. Datenschutz

Gemäß §4ff des Bundesdatenschutzgesetzes stimmt der/die TeilnehmerIn der Erhebung  personenbezogener Daten zu.

Eine Speicherung dieser Daten ohne Anonymisierung oder Pseudonymisierung erfolgt seitens des Bildungsträgers ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung und Abrechnung von Kursgebühren. Eine Weitergabe von Daten, außer zu Zwecken der Kostenübernahme durch eine externe Stelle (Behörde, Arbeitgeber,

Beschäftigungsträger) wird hiermit ausgeschlossen.

 

2.1. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

 

2.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

2.3. Salvatorische Klausel

Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die

betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen

und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

AGB – für Buchung von Seminaren

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren bzw. der Firma, die Teilnehmer zu Seminaren anmeldet (Vertragspartner) und der Hofmann Consulting. Diese werden vom Vertragspartner mit der Anmeldung akzeptiert. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrages 

Der Vertrag zwischen der Hofmann Consulting und dem Vertragspartner kommt mit der Anmeldung zu einem Seminar zustande. Die Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang eines Seminars ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert.

Die Hofmann Consulting behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung.

Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens der Hofmann Consulting. Die Hofmann Consulting verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

4. Gebühren und Rechnungsstellung

Die Teilnahmegebühr ist bei Erhalt der Rechnung gemäß dem darin aufgeführten Zahlungsziel fällig, andere vertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt. Soweit die Anmeldung über das Online-Buchungssystem der Hofmann Consulting erfolgt, stimmt der Vertragspartner der Zustellung der Rechnung in elektronischer Form (per E-Mail) zu. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die Hofmann Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) per anno zu fordern. Wenn die Hofmann Consulting einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Vertragspartner berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als von der Hofmann Consulting geltend gemacht.

Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Hofmann Consulting schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierung

Die Stornierung (in Textform) ist bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Bei Verhinderung eines Teilnehmers ist die Übertragung auf eine andere Person möglich, sofern Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers (in Textform) mitgeteilt werden.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

6. Urheberrechte

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Seminarunterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hofmann Consulting gestattet.

7. Haftung

Die Seminare werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Sowohl die Referenten als auch die Hofmann Consulting übernehmen jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Seminarunterlagen oder die Durchführung des Seminars.

Sollten die Inhalte dieses Seminars bzw. der Seminarunterlage für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art.

Die Hofmann Consulting haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern im Online-Bereich (Foren, Chatrooms, soziale Netzwerke etc.). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Die Hofmann Consulting behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.

8. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Heilbronn vereinbart.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Gebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: Hofmann Consulting, Egerten 3, 74388 Talheim. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn das gebuchte Seminar stattgefunden und der Teilnehmer teilgenommen hat.

10. Schlussbestimmungen

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarungen als Ganzes unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche ersetzt.

AGB – Private Arbeitsvermittlung

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der Hofmann Consulting, im weiteren Vermittler genannt.

1.2 Die Tätigkeit des Vermittlers ist in erster Linie die Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden aller Berufe.

1.3 Seitens des Vermittlers wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.

1.4 Der Vermittler übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.

1.5 Der Vermittler übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

1.6 Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit des Vermittlers ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.

1.7 Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber dem Vermittler, schließen eine Haftung des Vermittlers aus.

1.8 Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit

2.1 Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten dem Vermittler zur Verfügung zu stellen.

2.2 Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber vom Vermittler zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Vermittlers. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich vernichtet werden.

2.3 Der Vermittler wird Kenntnisse des Arbeitsuchenden feststellen sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.

3. Firmenvereinbarungen

3.1. Der potentielle Arbeitgeber verpflichtet sich Auskunft über den aktuellen Stand der Vermittlung zu geben.

3.2. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach je sechs Wochen/Monaten zu bestätigen.

4. Vereinbarungen zum Datenschutz

4.1. Daten werden ausschließlich nur zu vermittlungsrelevanten Zwecken an Dritte weitergegeben. (dies kann auch den Datenabgleich mit der Agentur für Arbeit bzw. bestimmten Maßnahmeträgern zur Folge haben).

4.2. Alle dem Vermittler zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

4.3. Bewerbungsunterlagen, die dem Vermittler zur Verfügung gestellt wurden, werden dem Bewerber nur auf ausdrücklichem Wunsch wieder übergeben. Für die Abholung bzw. die Versandkosten ist der Bewerber selbst zuständig.

4.4. Bewerbungsunterlagen können aus Dokumentationszwecken bis zu 10 Jahre im Unternehmen aufbewahrt werden und werden im Anschluss vernichtet.

5. Fälligkeiten und Zahlung

5.1 Für Arbeitsuchende mit einem gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit kostenfrei. Die Vorlage und Aktualisierung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines ist, sofern nicht anders vereinbart, Sache der Arbeitsuchenden.

5.2. Überreicht ein Arbeitsuchender nach erbrachter erfolgreicher Vermittlung keinen gültigen Original- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein an die Hofmann Consulting, kann der Vermittler die gesetzlich festgelegte Summe von 2.000,00€ vom Arbeitsuchenden einfordern.

5.3. Arbeitsuchende ohne Vermittlungsgutschein, die auch die Dienstleistungen des Vermittler in Anspruch nehmen möchten, können einen Selbstzahlervertrag abschließen. Die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalitäten werden in diesem Vertrag definiert.

5.4. Honorarvereinbarungen mit Unternehmen werden mittels Vertrag separat geschlossen. Diese bedürfen der Schriftform. 

6. Erfüllungsort, Rechtwirksamkeit, Nebenabreden

6.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

6.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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